3. Abschnitt
Prüfung
Allgemeines
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Die erfolgreiche Absolvierung der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung nachzuweisen.
