Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Prüfung

Allgemeines

Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Die erfolgreiche Absolvierung der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung nachzuweisen.