Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berufsbegleitende Ausbildungsschwerpunkte für den allgemeinen Verwaltungsbereich

(1) Die berufsbegleitende Ausbildung für Bedienstete des allgemeinen Verwaltungsbereichs besteht aus folgenden Ausbildungsschwerpunkten:

1. Rechtlicher Ausbildungsschwerpunkt:

– Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Grundlagen des EU-Rechts

– Verwaltungsverfahrensrecht bzw Grundlagen des Verwaltungsverfahrensrecht

2. Verwaltungsmanagement:

– Verwaltungsmanagement und -organisation

– Wirtschaftspolitische Grundlagen

– Grundlagen der Landesbuchhaltung, Budget und Haushaltsrecht

– Dienstrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung von Themenstellungen aus den Bereichen Antikorruption und Compliance

– Aktuelle Themen der Verwaltung

(2) In allen Ausbildungsschwerpunkten sind zur Erarbeitung des Inhaltes vom Dienstgeber bzw der Dienstbehörde Veranstaltungen anzubieten, deren inhaltlicher Umfang auf die jeweilige Verwendung (Niveaus nach ) abzustimmen ist.

(3) Der zeitliche Umfang der im Abs 2 genannten Veranstaltungen beträgt:

1. im rechtlichen Ausbildungsschwerpunkt:

– im Niveau 3 und im Niveau 2 fünf Tage;

– im Niveau 1 drei Tage.

2. Ausbildungsschwerpunkt Verwaltungsmanagement für alle Niveaus vier Tage.