Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung sind nur Personen zugelassen, die den Ausbildungslehrgang gemäß absolviert und die Prüfungsgebühr entrichtet haben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung sind nur Personen zugelassen, die den Ausbildungslehrgang gemäß absolviert und die Prüfungsgebühr entrichtet haben.