2. Abschnitt
Prüfungsvorschriften
Prüfungskommission
Die Unternehmerprüfung ist vor einer gemäß § 20 Abs 3 des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes eingerichteten Prüfungskommission abzulegen. Die Prüfungskommission fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, wenn nicht anderes bestimmt ist.
