Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Prüfungszeugnis

Über die Prüfung ist ein von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnetes Prüfungszeugnis auszustellen, aus welchem die Gesamtbeurteilung ersichtlich ist.