Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Alpinausbildung, die von einer Bundesanstalt für Leibeserziehung auf Grund der hiefür geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften im Rahmen der Ausbildung zu Staatlich geprüften Schilehrern bzw Schilehrerinnen durchgeführt wird, wird für die Erteilung einer Schi- bzw Snowboardbegleiter/innen-Bewilligung als der Ausbildung gemäß gleichwertig anerkannt.