Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufnahmeprüfung für die Ausbildung zu Staatlich geprüften Schilehrern bzw Schilehrerinnenund zu Diplom-Snowboardlehrern bzw Diplom-Snowboardlehrerinnen

Die Aufnahmeprüfung zur Ausbildung zu Staatlich geprüften Schilehrern bzw Schilehrerinnen und zu Diplom-Snowboardlehrern bzw Diplom-Snowboardlehrerinnen hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:

1. im Bereich alpiner Schilauf:

a) das sichere Abfahren in unterschiedlich geneigtem Gelände mit einem Höhenunterschied von etwa 150 Metern;

b) die Ausführung und das Vorzeigen verschiedener dem jeweiligen Gelände angepasster Kurven (Richtungsänderungen) nach den vom Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband anerkannten Regeln der Schitechnik;

c) das wettkampfmäßige Schilaufen innerhalb eines vorgegebenen Zeitlimits;

2. im Bereich Snowboard:

a) das sichere Abfahren in unterschiedlich geneigtem Gelände mit einem Höhenunterschied von etwa 150 Metern;

b) die Ausführung und das Vorzeigen verschiedener dem jeweiligen Gelände angepasster Schwünge (Richtungsänderungen) nach den vom Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband anerkannten Regeln der Snowboardtechnik;

c) die Ausführung und das Vorzeigen verschiedener dem jeweiligen Gelände angepasster Freestyleübungen nach den vom Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband anerkannten Regeln der Snowboardtechnik.