Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Ausbildung für alle Personen, die Minderjährige an Kindes statt annehmen, soweit die Annahme über Vermittlung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger im Rahmen einer nationalen oder einer grenzüberschreitenden Adoption gemäß erfolgt.