Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze für die Organisation der schulischen Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen, die als ganztägige Schulformen geführt werden, soll

- an Schultagen jedenfalls bis 16:00 Uhr angeboten werden,

- nötigenfalls durch schulübergreifende oder durch schulartenübergreifende Führung sichergestellt werden und

- (bei Bedarf) auch in der verschränkten Form geführt werden.