Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Theoretischer Teil

. Der theoretische Teil des Ausbildungskurses hat folgende Gegenstände zu umfassen:

1. Berufskunde und Vorschriften über das Schischulwesen:

Kenntnis des Gesetzes über die Unterweisung in Wintersportarten und der hiezu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Langlauflehrer; Kenntnis der Verhaltensregeln auf Loipen; Einteilung des Schigeländes; Anlage und Pflege von Loipen; Organisation von Wettkämpfen;

2. Unterrichtslehre:

Methodische, pädagogische und didaktische Grundkenntnisse sowie deren praktische Anwendung auf den Einzel- und den Gruppenunterricht;

3. Körperlehre und Erste Hilfe:

Grundkenntnisse in Anatomie und in Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schiunfällen (Versorgung von Wunden und von Knochenbrüchen; allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter; künstliche Beatmung und Wiederbelebung); Grundkenntnisse über gesunde Ernährung und Körperpflege;

4. Bewegungslehre:

Kenntnis der Bewegungsabläufe beim Schilanglauf und deren Beeinflussung; Grundprinzipien der Biomechanik; Trainingsmethoden;

5. Schnee-, Wachs- und Lawinenkunde:

Grundkenntnisse über den Aufbau und die Eigenschaften der Schneedecke, insbesondere im Hinblick auf das Entstehen von Lawinen; Wetterkunde; alpine Gefahren; Erstellung eines Schneeprofils;

6. Kartenkunde und Orientierung:

Grundkenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und die Handhabung von Orientierungsgeräten; natürliche Orientierungshilfen; Anlegen von Skizzen;

7. Geräte- und Ausrüstungskunde:

Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung und Bekleidung zur Ausübung des Langlaufes sowie über deren Pflege und Wartung; Wachskunde;

8. Fremdsprache:

Erwerb eines Wortschatzes in einer Fremdsprache, der eine für den Langlaufunterricht ausreichende Verständigung ermöglicht;

9. Tourismuskunde:

Grundlagen der Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden;

10. Fachspezifischer Unterricht für Kinder:

pädagogische Grundlagen im Umgang mit Kindern; spielerische Formen des Erlernens der erforderlichen Fertigkeiten;

11. Wetterkunde, alpine Gefahren, Einführung in die Alpinkunde, Natur- und Umweltkunde:

Grundkenntnisse in Berg- und Gletscherkunde; Gefahren der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Vermeiden von Schi- und Lawinenunfällen; Natur- und Umweltschutz.