Diplomschilehrer/Diplomsnowboardlehrerprüfung
Ausschreibung der Diplomprüfung, Zulassung
. (1) Für die Ausschreibung der Diplomschilehrer- bzw. Diplomsnowboardlehrerprüfung gilt und Abs. 2 sinngemäß.
(2) Zur Diplomprüfung sind Personen zuzulassen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und an einem Ausbildungskurs für Diplomschilehrer bzw. einen solchen für Diplomsnowboardlehrer teilgenommen haben. und 3 gilt sinngemäß.
