3. Abschnitt
Schiführer und Snowboardführer
Allgemeines
. Der Ausbildungskurs für Schiführer und Snowboardführer hat die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche für die erfolgreiche Ablegung der Schiführer- bzw. Snowboardführerprüfung erforderlich sind. Der Ausbildungskurs hat einen theoretischen und einen praktischen Teil zu umfassen. Die bis 4, 25 Abs. 3 erster Satz und 27 Abs. 1 bis 3 gelten sinngemäß.
