Aufwertungszahl
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 500,91 Euro.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufwertungszahl
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 500,91 Euro.