Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwertungszahl

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2020 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 460,66 Euro.