Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse des Gemeinderates sowie für die Ortsvorsteher der Gemeinden des Burgenlandes mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut.