Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für das Kalenderjahr 2025 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:

Österreichische Gesundheitskasse

99,94282

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

 0,05718