Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Aufteilung des Ertrages des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe, LGBl. Nr. 52/2019, außer Kraft.