Aufteilung des Abgabenertrages zwischen dem Land und den Gemeinden
Der Ertrag des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 30:70 geteilt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufteilung des Abgabenertrages zwischen dem Land und den Gemeinden
Der Ertrag des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 30:70 geteilt.