Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufteilung des Abgabenertrages zwischen dem Land und den Gemeinden

Der Ertrag des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 30:70 geteilt.