Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vergütungen und Sitzungsgelder, die einem Mitglied des Landtages als Vertreter des Landes im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an denen das Land beteiligt ist, gebühren, fließen dem Land zu.