Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft, Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1935, LGBl. Nr. 13, außer Wirksamkeit.