Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung von Beteiligungen

(1) Mit Wirkung vom 1. August 2017 werden die zu diesem Zeitpunkt durch den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ gehaltenen Beteiligungen an der

1. VLH – Kärntner Landesholding Vermögensverwaltung GmbH (FN 320750t) und

2. KLB – Kärntner Landesholding Beteiligungsverwaltung GmbH (FN 320749s)

von Gesetzes wegen auf die Anstalt öffentlichen Rechts „Kärntner Beteiligungsverwaltung“ übertragen.

(2) Die Rechtsnachfolge gemäß Abs. 1 ist im Firmenbuch einzutragen.

(3) Die Anstalt „Kärntner Beteiligungsverwaltung“ hat für die Liquidation der Gesellschaften gemäß Abs. 1 zu sorgen.