Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage

Liquidationsstatus des Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ gemäß zum Liquidationszeitpunkt

Aktiva

Passiva 1

Passiva 2

Aktiva

Wert in Euro

Passiva ohne Ansprüche aus Ausfallsbürg- schaft

Zahlung in Euro

Sicher- stellung in Euro

Passiva unter der Annahme der wirksamen Begründung und des aufrechten Bestands der Ausfallsbürgschaft (§ 4 K-LHG)

Quote Zahlung in Euro

Quote Sicher- stellung in Euro

1. Kassa

 

1. Verbindlich-

keiten aus laufender Geschäftstätigkeit (unstrittig)

(einschließlich Liquidationskosten)

 

 

1. Ansprüche aus Verbindlichkeiten

der HETA, die nicht Gegenstand des KAF-Angebots waren, zur Liquidation angemeldet wurden / bekannt sind und unstrittig sind

 

 

2. Bankguthaben

 

2. Verbindlich-

keiten aus laufender Geschäftstätigkeit (strittig)

 

 

2. Ansprüche aus Verbindlichkeiten der HETA, die nicht Gegenstand des KAF-Angebots waren, zur Liquidation angemeldet wurden / bekannt sind und strittig sind

 

 

3. Wertpapiere

 

 

 

 

3. Ansprüche aus angebotsgegenständlichen Schuldtiteln des KAF, die angenommen wurden

Z 4 lit. a

 

 

4. Forderungen

 

 

 

 

4. Ansprüche aus angebotsgegenständlichen Schuldtiteln, die nicht angenommen wurden

Z 4 lit. b

 

 

5. Anlagevermögen

 

 

 

 

 

 

 

6. Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

7. Wert der Be-

teiligungen

Abs. 2 vorletzter

Satz

 

 

 

 

 

 

 

Summe Aktiva

 

Summe Passiva 1

 

 

Summe Passiva 2

 

 

 

 

Aktiva – Passiva 1

 

 

Summe Passiva 1 + Summe Passiva 2

 

 

 

 

 

 

 

Quote (Aktiva-Passiva1 / Passiva 2)

 

 

Die fiktive Liquidationsquote aus der Summe der Aktiven im Verhältnis zu der Summe der Passiven unter der Annahme der wirksamen Begründung und des aufrechten Bestands der landesgesetzlich angeordneten Ausfallsbürgschaft beträgt …. %.