Der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. Vorhandene Fondsmittel sind zweckgebunden für den Landesstraßenbau zu verwenden.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. Vorhandene Fondsmittel sind zweckgebunden für den Landesstraßenbau zu verwenden.