Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die von den bisherigen Standesamtsverbänden Golling und Abtenau geführten Personenstandsbücher sind von der Marktgemeinde Golling an der Salzach bzw. der Marktgemeinde Abtenau weiterzuführen.