Alle bis zum 31. Dezember 1969 entstandenen und noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten der aufgelösten nö. Pensionsausgleichskasse gegenüber ihren Mitgliedern sind erloschen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
