Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Auflösung

(1) Die Landes-Hypothekenbank Tirol Anteilsverwaltung wird mit dem Ablauf des 30. Juni 2019 aufgelöst. Gleichzeitig endet die Funktionsdauer ihrer Organe.

(2) Die Landes-Hypothekenbank Tirol Anteilsverwaltung hat die Aktien der Hypo Tirol Bank AG spätestens bis zum 30. Juni 2019 an das Land Tirol in das Eigentum zu übertragen.

(3) Das Land Tirol tritt als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten der Landes-Hypothekenbank Tirol Anteilsverwaltung ein.