Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nach Fertigstellung des Bauvorhabens "Umfahrung Schwarzach" der St. Veiter Straße (L 218) (Umlegungsverordnung LGBl. Nr. 57/1983) wird die alte Straßentrasse im Bereich der Marktgemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau zwischen Straßenkilometer 0,0 (alt) und Straßenkilometer 0,98 (alt) als Landesstraße aufgelassen.