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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 33/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 19, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens "Umfahrung Schwarzach" der St. Veiter Straße (L 218) (Umlegungsverordnung LGBl. Nr. 57/1983) wird die alte Straßentrasse im Bereich der Marktgemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau zwischen Straßenkilometer 0,0 (alt) und Straßenkilometer 0,98 (alt) als Landesstraße aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.