Der als "Ast Z - Ortsdurchfahrt Goldegg" bezeichnete, bei Straßenkilometer 3,029 abzweigende Teil der Goldegger Landesstraße (L 213) wird auf seiner gesamten Länge von 411 m als Landesstraße aufgelassen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der als "Ast Z - Ortsdurchfahrt Goldegg" bezeichnete, bei Straßenkilometer 3,029 abzweigende Teil der Goldegger Landesstraße (L 213) wird auf seiner gesamten Länge von 411 m als Landesstraße aufgelassen.