Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der als "Ast Z - Ortsdurchfahrt Goldegg" bezeichnete, bei Straßenkilometer 3,029 abzweigende Teil der Goldegger Landesstraße (L 213) wird auf seiner gesamten Länge von 411 m als Landesstraße aufgelassen.