Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Landwirtschaftliche Fachschule Neusiedl am See, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, und das angegliederte Schülerheim werden gemäß § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, mit Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelassen.