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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 55/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, wird verordnet:

Die Landwirtschaftliche Fachschule Neusiedl am See, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, und das angegliederte Schülerheim werden gemäß § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, mit Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.