Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Purbach, beginnend von dem zum See führenden Gemeindeweg bei Bahnkilometer 23,270 bis zum Magazinsplatz des Bahnhofes Purbach, mit einer Länge von 226 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.