Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Weiden bei Rechnitz vom 27.08.2021, Zahl: 223/2021, mit der im Ortsgebiet von Weiden bei Rechnitz beginnend von der Neumarkter Landesstraße bei den Häusern Nr. 1 und Nr. 44 in Richtung Unterpodgoria bis zum Ende des Grundstückes Nr. 150, KG Weiden bei Rechnitz, eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.