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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 84/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Weiden bei Rechnitz vom 27.08.2021, Zahl: 223/2021, mit der im Ortsgebiet von Weiden bei Rechnitz beginnend von der Neumarkter Landesstraße bei den Häusern Nr. 1 und Nr. 44 in Richtung Unterpodgoria bis zum Ende des Grundstückes Nr. 150, KG Weiden bei Rechnitz, eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.