Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Riedlingsdorf vom 20. Juli 2007, ohne Zahl, mit der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf der Brückengasse, Holundergasse, Oberschützenerstraße, Rosengasse und Tulpengasse verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.