Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Riedlingsdorf vom 20. Juli 2007, ohne Zahl, mit der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf der Brückengasse, Holundergasse, Oberschützenerstraße, Rosengasse und Tulpengasse verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 65/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 89 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
