Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.3.2003, Zahl: 6-664-VO-C/2003, mit der das Halten und Parken von Wohnmobilen und Campingbussen in den Ortsgebieten Bad Tatzmannsdorf, Jormannsdorf und Sulzriegel verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.