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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 6/1972

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird verordnet:

Die Verfügung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. April 1935, Zahl III/1-75/8-1935, mit welcher für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See die Benützung von Privatschlachthäusern untersagt wurde, wird aufgehoben.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.