Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.