Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 97/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl Nr 215, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.