Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 97/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl Nr 215, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
