Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Juli 1995, LGBl Nr 102, über die Aufgaben des Österreichischen Institutes für Bautechnik nach dem Salzburger Bauproduktegesetz wird aufgehoben.