Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Juli 1995, LGBl Nr 102, über die Aufgaben des Österreichischen Institutes für Bautechnik nach dem Salzburger Bauproduktegesetz wird aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 65/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Salzburger Bauproduktegesetzes, LGBl Nr 11/1995, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
