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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 65/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Salzburger Bauproduktegesetzes, LGBl Nr 11/1995, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Juli 1995, LGBl Nr 102, über die Aufgaben des Österreichischen Institutes für Bautechnik nach dem Salzburger Bauproduktegesetz wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.