Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. Dezember 1983, LGBl Nr 12/1984, mit der Bestimmungen zum Schutz des Tiefbrunnens der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Rauris erlassen werden, wird aufgehoben.