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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ERSTER TEIL.

Allgemeine Bestimmungen.

ABSCHNITT I.

Geltungsbereich.

Geltungsbereich im allgemeinen.

. Dieses Bundesgesetz regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Rentner aus der Allgemeinen Sozialversicherung.