Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1. Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1;

2. Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1;

3. Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. 1992 Nr. L 245, S. 6.