Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebietsabgrenzung

Der mit den Straßenzügen Wiener Straße – Rennbahnstraße – Eybnerstraße – Klostergasse – Westbahnallee und im Plan der Anlage rot begrenzte Teil des Gemeindegebietes der Landeshauptstadt St. Pölten wird zum Assanierungsgebiet erklärt.