. Der zwischen der Gemeinde Wien und der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost mit Wirkung 1. Mai 2006 abgeschlossene Personalüberlassungsvertrag gilt als Zuweisungsvertrag gemäß .
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der zwischen der Gemeinde Wien und der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost mit Wirkung 1. Mai 2006 abgeschlossene Personalüberlassungsvertrag gilt als Zuweisungsvertrag gemäß .