Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Mitglieder der ärztlichen Prüfungskommission werden vom Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Unterrichtsminister über Vorschlag des Landeschefs jedes Jahr ernannt und können nach Ablauf des Funktionsjahres wieder ernannt werden.

Beachte: Die Ärtzliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).

Die Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).

Die Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).