Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zielsetzung

Die Vertragspartner kommen überein, ausgewählte Kostenhöchstsätze des Art 9 der Grundversorgungsvereinbarung – zu erhöhen.