Abschnitt IV
Umsetzung
Durchsetzung
Die Vertragsparteien sehen die zur Durchsetzung der in Umsetzung dieser Vereinbarung erlassenen Rechtsvorschriften notwendigen Sanktionen vor.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt IV
Umsetzung
Durchsetzung
Die Vertragsparteien sehen die zur Durchsetzung der in Umsetzung dieser Vereinbarung erlassenen Rechtsvorschriften notwendigen Sanktionen vor.